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Abrechnung mit RS bei Verkehrsunfall

Verfasst: 10.03.2021, 17:19
von Maija
Hallo zusammen,

ich steh gerade komplett auf dem Schlauch und je länger ich nachdenke, umso ...

Ich habe folgendes Problem:

Es ging vorliegend um einen Verkehrsunfall. Außergerichtlich wurde von der gg. HP ein Betrag von 3.617,25 € gefordert + 461,68 € an GG (1,5). Reguliert hat die gg. HP außergerichtlich 1.928,00 € und hieraus eine 1,3 GG mit 249,40 €. Die restlichen Gebühren mit 212,28 € haben wir uns von der RS geholt. Es wurde dann Klage erhoben über 1.689,25 € zzgl. restlicher 212,28 € GG. Dann wurde ein Vergleich geschlossen, dass wir noch 846,63 € bekommen + 76,91 außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Jetzt muss ich mit der Rechtsschutz abrechnen und hab das Problem, dass ich nicht weiß, in welcher Höhe ich die GG anrechnen muss. Ich steh total auf dem Schlauch :oops:

Mach ich die Anrechnung mit ner 0,75 aus 1.689,25 oder rechne ich ne 0,75 aus 3.617,25 € an, was da 189,00 € wären?

Wenn die gg. HP dann die 76,91 € bezahlt, reich ich die ja dann an die RS weiter.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!

Re: Abrechnung mit RS bei Verkehrsunfall

Verfasst: 10.03.2021, 19:23
von Feldhamster
Du rechnest eine 0,75 aus dem eingeklagten Betrag an, also aus 1.689,25 €, da nur dieser Betrag Gegenstand des Klageverfahrens wurde.

Was die Gegenseite zu erstatten hat, ist bei eurer Abrechnung mit der RSV irrelevant. Soweit natürlich eine Geschäftsgebühr von der Gegenseite erstattet wird, muss der gezahlte Betrag dann natürlich an die RSV weitergeleitet werden.

Re: Abrechnung mit RS bei Verkehrsunfall

Verfasst: 17.03.2021, 09:18
von Maija
Sorry für die späte Rückmeldung! Vielen, vielen Dank! Bei Verkehrsunfällen bin ich immer verunsichert.

Wenn ich im obigen Fall einen KFA machen müsste, müsste ich die Geschäftsgebühr aus dem außergerichtlich regulierten Betrag der gg. HP + der im Urteil zugesprochenen GG anrechnen, oder?

Re: Abrechnung mit RS bei Verkehrsunfall

Verfasst: 17.03.2021, 09:21
von Tigerle
Richtig im KFA rechnest du die 1/2 der von der Gegenseite erstatteten/zu erstattenen GG an.

Re: Abrechnung mit RS bei Verkehrsunfall

Verfasst: 17.03.2021, 09:27
von Maija
Super, herzlichen Dank!!! Jetzt weiß ich bescheid.