Hallo Zusammen,
wir haben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Sodann haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Der Vergleich wurde gem. 278 Abs. 6 ZPO im festgestellt.
Der Termin war daher aufzuheben. Der Streitwert wurde wie folgt festgesetzt:
Verfahren € 9.000,00
Vergleich € 12.000 (Mehrwert: Zeugnisregelung 1 Monatseinkommen)
Ist meine Abrechnung so korrekt?
Gegenstandswert: 9.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 659,10 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 126,10 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 12.000,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 724,80 €
Gegenstandswert: 9.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 507,00 €
Gegenstandswert: 3.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 301,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 12.000,00 € berücksichtigt -
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Abrechnung Mehrwert Arbeitsgericht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ja, alles richtig. Die Beträge habe ich nicht geprüft.