Hallo,
im Beschluss heißt es der Streitwert wird auf 31.000 € festgesetzt. Der Streitwert des Feststellungsbetrags beträgt 2.000 €. Erstelle ich meine Abrechnung für die erste I. Instanz aus dem Gesamtbetrag? VerfG, TermG und Einigung sind abzurechnen.
Vielen Dank im Voraus!
Mehrere Streitwerte
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was wurde den von Euch/der Gegenseite eingeklagt gefordert? Wenn dies insgesamt 31.000,00 EUR waren, dann kommt der Wert für den Feststeller hinzu. Ansonsten ist es vom Gericht vielleicht auch nur erklärend, dass darin 2.000,00 EUR für den Feststeller enthalten sind.