Seite 1 von 1

Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 18.02.2021, 12:46
von Nicoletta1993
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Abrechnungsproblem und komme irgendwie nicht weiter. Es sind zwei arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig (Kündigungsschutzklage 1/20 und Zahlungsklage 2/20) Beide Verfahren wurden im Termin durch Vergleich im Verfahren 1/20 beendet.
Jetzt hat das Gericht die Werte im Verfahren 1/20 wie folgt festgesetzt:

Verfahren 11.000 €
Vergleich 36.000 e (Mehrwert für Verfahren 2/20: 25.000,00 €)

An sich habe ich ja keine Probleme mit der Abrechnungs eines Mehrvergleichs. Allerdings stellt sich für mich jetzt die Frage der Abrechnung im Verfahren 2/20. Und muss ich im Verfahren 1/20 die Prüfung nach § 15 Abs. 3 machen, obwohl die Ansprüche ja eigentlich im Verfahren 2/20 rechtshängig sind, aber im Verfahren 1/20 abgerechnet werden?

Vielleicht hatte jemand von Euch schonmal so einen Fall und kann mir da helfen :)

Danke schonmal im Voraus!

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 19.02.2021, 09:07
von icerose
Nicoletta1993 hat geschrieben:
18.02.2021, 12:46
Und muss ich im Verfahren 1/20 die Prüfung nach § 15 Abs. 3 machen
Ja, bei der Verfahrensdifferenzgebühr, die dann auch in der Abrechnung 2/20 zu beachten ist.
Bei der Einigungsgebühr sehe ich nur eine 1,0 aus dem Gesamtwert, eben weil der mitverglichene Anspruch an- und rechtshängig ist.

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 19.02.2021, 09:23
von jojo
VV 3101 (I) und 3104 (1)

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 22.02.2021, 08:56
von icerose
jojo hat geschrieben:
19.02.2021, 09:23
3104 (1)
:kopfkratz
Da gibt es doch nur eine - und zwar aus dem Gesamtwert. Im zweiten Verfahren gibt es keine.

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 22.02.2021, 10:00
von jojo
Wieso ? Es wurde doch gesprochen...

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 23.02.2021, 09:07
von icerose
Ja, jojo, aber nur in einem Verfahren - daher nur eine Gebühr. Da sehe ich nix zum "prüfen".

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 23.02.2021, 09:25
von jojo
Wieso ? Die haben sich doch im Gerichtssaal auch über das 2. Verfahren unterhalten = 3104. Wenn ich auf dem Golfplatz sprechen kann und es eine Gebühr auslöst, dann auch in einem Gerichtssaal. Und die von mir zitierten RVG-Stellen geben das auch genauso her.

Letztendlich kommt übrigens genau das gleiche raus, als wenn ich beide Verfahren getrennt (ohne Erhöhungen) abrechne.

Re: Abrechnung 2 ArbGerichtsverfahren mit Mehrvergleich

Verfasst: 24.02.2021, 18:45
von Anahid
Die einzige Frage die sich doch stellt, ist die, ob in dem zweiten, mitverglichenen Verfahren auch eine TG vor der "Verhandlung" in dem anderen Verfahren entstanden ist. Wenn ja, kann VG und TG in beiden Verfahren einzeln abgerechnet werden und in Verfahren 1/20 wird nur die EG aus dem zusammengerechneten Wert abgerechnet. Ansonsten sind in Verfahren 2/20 nur die VG und in Verfahren 1/20 neben der VG aus dem Wert 11.000,00 € die TG und EG aus dem Wert 36.000,00 € abzurechnen.

Selbstverständlich kann ich im Verfahren 1/20 auch eine VG Nr. 3101 VV RVG abrechnen; die müsste ich aber dann bei der Rechnung im Verfahren 2/20 abziehen (§ 15 Abs. 2 und 3 RVG). Denn mehr als eine 1,3 VG aus dem Streitwert von 25.000,00 € kann für das Verfahren 2/20 nicht abgerechnet werden.