ich versuche es mal kurz zu machen. Meine Frage betrifft die Kostenfestsetzung.
Zum Sachverhalt
* Räumungsklage eingereicht --> stattgegeben
* Räumungsschutzantrag der Beklagten nach § 765a ZPO --> nach meinem schriftlichen Vortrag per Beschluss zurückgewiesen
* sof. Beschwerde gegen Beschluss --> nach schriftlichem Vortrag und Termin per Beschluss zurückgewiesen
Für alle drei Abschnitte habe ich die Kostenfestsetzung beim AG beantragt.
Der Rechtspfleger moniert folgendes:
- Zivilgericht ist grundsätzlich nicht für Festsetzung von Vollstreckungskosten bzw. des Vollstreckungsschutzverfahrens zuständig
- Für die Festsetzung von Kosten für ein Beschwerdeverfahren ist keine Grundlage ersichtlich
Für das sof. Beschwerdeverfahren eine 0,50 Verfahrensgebühr, Nr. 3500 VV RVG + 0,50Terminsgebühr, Nr. 3513 VV RVG + Pauschale, Nr. 7002 VV RVG.
Denke ich falsch? Wenn ja, wo?
Erhellt mich - bitte