Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Wir sin in einem Strafverfahren für unseren Mandanten als Pflichtverteidiger tätig gewesen. Gegen Urteil des Amtsgericht wurde Berufung eingelegt. Hernach gegen das Urteil des Landgerichts Revision.
Im Revisionsverfahren wurde im Beschlussverfahren das Urteil des LG bezüglich des Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Meine Frage.
Fällt für das Revisionsverfahren eine Terminsgebühr an?
Vielen Dank im Voraus
Terminsgebühr Beschlussverfahren Strafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Nein. Terminsgebühren in der Revision (und generell im Strafrecht) gibt es nur, wenn ein Termin tatsächlich stattgefunden und der Verteidiger daran teilgenommen hat. Ihr habt hier nur die VG für die Revision verdient. Aber jetzt geht es ja wieder zurück ans LG, und alle Gebühren entstehen neu, außer der GG.