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PKH u. Kostenausgleichung

Verfasst: 09.02.2021, 11:31
von Marlen98
Hallo an Alle,
folgendes Problem:

Wir haben einen Streitwert in Höhe von 250.000,00 €. Der Mandantschaft wurde PKH bewilligt, welche auch zur Abrechnung gebracht wurde (RE-Betrag 1.838,02€). Des Weiteren gab es eine Kostenausgleich und es wurde ein KAA gestellt, welcher zu unseren Gunsten in Höhe von 3.027,01 € entschieden wurde.

Normale Vergütung ohne PKH: 9.170,38 €
Vergütung mit PKH: 1.838,02 € (bereits gezahlt)
Kostenausgleichung: 3.027,01 €. (bereits gezahlt)

Wie gehe ich nun mit der Zahlung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss um?! Muss ich jemandem was erstatten?!

Danke

Re: PKH u. Kostenausgleichung

Verfasst: 09.02.2021, 11:41
von Anahid
Nein, Du musst niemandem etwas erstatten, da Du nach weit unter der "normalen Vergütung" liegst.

Re: PKH u. Kostenausgleichung

Verfasst: 09.02.2021, 14:10
von Marlen98
Okay, aber wie gehe ich nun mit der Differenz zwischen normaler Verfügung und Erstattung aus dem KFB vor ? Insgesamt habe ich ja nunmehr einen Betrag in Höhe von 4.865,03 € erhalten (1,838,02 € PKH und 3.027,01 € aus dem KFB)

Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?

Re: PKH u. Kostenausgleichung

Verfasst: 09.02.2021, 14:14
von icerose
Marlen98 hat geschrieben:
09.02.2021, 14:10
Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?
So geht es.