Terminsgebühr für Hauptbevollmächtigten bei Terminsvertreter?
Verfasst: 09.02.2021, 10:52
Guten Morgen.
Ich versuche gerade herauszufinden, ob die Terminsgebühr für den Hauptbevollmächtigten in einem Rechtsstreit entstehen kann.
Wir haben eine Scheidungssache, die in einem weiter entfernten Gericht verhandelt wurde. Mein Chef hat daher einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Dieser hat uns jetzt seine Rechnung zukommen lassen, Verfahrens- und Terminsgebühr aus SW 9.660,00 € und davon dann die Hälfte. Das wundert mich ein klein wenig, da der Terminsvertreter laut RVG eine komplette Terminsgebühr abrechnen kann, allerdings hat der Terminsanwalt auch auf eine Vereinbarung auf Kostenteilung hingewiesen.
Nun ist die Frage... Können wir als Hauptbevollmächtigter überhaupt noch eine Terminsgebühr erhalten?
Nach meinen Recherchen fällt in so einem Fall eine Terminsgebühr nur an, wenn sie nach RVG sowieso entstehen würde, also Anwalt hat an Termin teilgenommen, Vergleich geschlossen, Entscheidung nach Versäumnisurteil etc.
Das ist hier allerdings nicht der Fall.
Ich muss ebenfalls nach Verfahrenskostenhilfe abrechnen, also kann ich für uns lediglich eine Verfahrensgebühr abrechnen, denke ich. Ich kann die Gebühren für den Terminsvertreter ja schlecht in die Verfahrenskostenhilfe übernehmen, oder geht das irgendwie?
Hätte der Terminsvertreter selber evtl. über Verfahrenskostenhilfe abrechnen müssen?
Ich seh so einen Fall zum ersten Mal, deswegen bin ich da ein klein wenig verwirrt.
Also zusammenfassend und stichpunktartig
- Wir sind Hauptbevollmächtigte
- Wir haben einen Terminsvertreter beauftragt
- Kosten wurden laut Vereinbarung zwischen Anwälten auf die Hälfte angesetzt
- Wir haben Verfahrenskostenhilfe
- Kann ich eine Terminsgebühr für uns ansetzen? M.E. nein.
- Hätte der Terminsvertreter seine Kosten nicht per VKH geltend machen müssen?
- Kann ich die Kosten eines Terminsvertreters im VKH-Formular aufnehmen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich versuche gerade herauszufinden, ob die Terminsgebühr für den Hauptbevollmächtigten in einem Rechtsstreit entstehen kann.
Wir haben eine Scheidungssache, die in einem weiter entfernten Gericht verhandelt wurde. Mein Chef hat daher einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Dieser hat uns jetzt seine Rechnung zukommen lassen, Verfahrens- und Terminsgebühr aus SW 9.660,00 € und davon dann die Hälfte. Das wundert mich ein klein wenig, da der Terminsvertreter laut RVG eine komplette Terminsgebühr abrechnen kann, allerdings hat der Terminsanwalt auch auf eine Vereinbarung auf Kostenteilung hingewiesen.
Nun ist die Frage... Können wir als Hauptbevollmächtigter überhaupt noch eine Terminsgebühr erhalten?
Nach meinen Recherchen fällt in so einem Fall eine Terminsgebühr nur an, wenn sie nach RVG sowieso entstehen würde, also Anwalt hat an Termin teilgenommen, Vergleich geschlossen, Entscheidung nach Versäumnisurteil etc.
Das ist hier allerdings nicht der Fall.
Ich muss ebenfalls nach Verfahrenskostenhilfe abrechnen, also kann ich für uns lediglich eine Verfahrensgebühr abrechnen, denke ich. Ich kann die Gebühren für den Terminsvertreter ja schlecht in die Verfahrenskostenhilfe übernehmen, oder geht das irgendwie?
Hätte der Terminsvertreter selber evtl. über Verfahrenskostenhilfe abrechnen müssen?
Ich seh so einen Fall zum ersten Mal, deswegen bin ich da ein klein wenig verwirrt.
Also zusammenfassend und stichpunktartig
- Wir sind Hauptbevollmächtigte
- Wir haben einen Terminsvertreter beauftragt
- Kosten wurden laut Vereinbarung zwischen Anwälten auf die Hälfte angesetzt
- Wir haben Verfahrenskostenhilfe
- Kann ich eine Terminsgebühr für uns ansetzen? M.E. nein.
- Hätte der Terminsvertreter seine Kosten nicht per VKH geltend machen müssen?
- Kann ich die Kosten eines Terminsvertreters im VKH-Formular aufnehmen?
Vielen Dank für eure Antworten.