welche Gebühren in den KFA?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MadameSecretary
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#1

05.02.2021, 11:04

Hallo Leute,

es ist mir unangenehm, aber ich muss schon wieder was fragen, was für euch vermutlich total klar ist:

in einer handelsrechtlichen Angelgenheit wurde von der Gegenseite ein Antrag bei Gericht gestellt, daraufhin haben wir Stellung genommen und im schriftlichen Verfahren wurde zu unseren Grunsten entschieden. Der Antragssteller trägt die Kosten.

Nun soll ich den KFA machen und weiss gar nicht, welche Gebühren :oops: Ich hätte jetzt gedacht Geschäfts- und Verhandlungsgebühr aber eine Google-Suche hat die Terminsgebühr (wg. des schriftlichen Verfahrens) vorgeschlagen.

Kann mir jemand helfen? Und mir vielleicht sagen, wo ich sowas richtig nachschlagen kann, damit ich nicht immer so doof fragen muss? Ich habe hier ein RVG für Anfänger liegen, weiss aber schon gar nicht, wo ich da überhaupt anfangen soll.

Wäre super, wenn mir jemand antwortet. :thx
mrsgoalkeeper
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#2

05.02.2021, 11:05

vorgerichtliche Gebühren gehören nicht in den KfA
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
MadameSecretary
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#3

05.02.2021, 11:10

ist das nicht gerichtlich, wenn wir auf den ersten Beschluss (in dem der Streitwert festgesetzt wurde und wir zur Stellungnahme Gelegenheit bekamen) eine Stellungnahme verfassen und dann der Beschluss ergeht, in dem der Antrag des Antragsstellers abgewiesen wird?
Refa-99
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#4

05.02.2021, 11:12

Ja, das ist aus meiner Sicht gerichtlich. Dann fällt aber keine Geschäftsgebühr an
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
MadameSecretary
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#5

05.02.2021, 11:13

Und welche dann? Es ist mir echt peinlich... ich habe auch schon gesagt, ich müsste mal ne Schulung machen zum RVG aber wir machen sowas so selten, dass erstmal andere Dinge wichtiger sind
Refa-99
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#6

05.02.2021, 11:18

Ich würde eine Verfahrensgebühr und wenn ihr euch inhaltlich geäußert habt (so klingt das für mich bei dir) auch eine Terminsgebühr
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Adora Belle
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#7

05.02.2021, 11:24

Es ist völliger Quatsch, dass Du selbstständig Abrechnungen fertigen sollst. Aus Deinem Post ist ersichtlich, dass Du weder die Begrifflichkeiten kennst, noch überhaupt die Struktur des RVG oder die Grundzüge der Abrechnung. Wir können Dir jetzt hier eine Vermutung zur Abrechnung hinklatschen. Das hilft aber am Ende nicht weiter. Du musst das RVG lernen. Im Selbststudium, per Lehrgang, oder sonstwie.

Deine Gebühren hier kommen wahrscheinlich aus Teil 3 - gerichtliche Verfahren. Es fallen im Gerichtsverfahren regelmäßig Verfahrensgebühr 3100 und Terminsgebühr 3104 an. Die Terminsgebühr ohne Termin nur dann, wenn eigentlich ein Termin vorgeschrieben ist, die Parteien aber darauf verzichtet haben (und in einigen anderen Ausnahmefällen, die ich hier sinnvollerweise nicht aufzähle). Ob das hier in Deinem Fall so zutrifft, kann ich nicht abschließend beurteilen.
MadameSecretary
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#8

05.02.2021, 11:27

Adora Belle hat geschrieben:
05.02.2021, 11:24
Es ist völliger Quatsch, dass Du selbstständig Abrechnungen fertigen sollst. Aus Deinem Post ist ersichtlich, dass Du weder die Begrifflichkeiten kennst, noch überhaupt die Struktur des RVG oder die Grundzüge der Abrechnung.
Joa, danke. Ich habe hier schon mehrmals betont, dass ich jahrelang nahezu komplett aus dem Beruf raus war. So eine Abrechnung kommt alle paar Monate mal vor, wenn überhaupt. Ich habe mich (mit Schulungen/Selbststudium) erstmal in andere Dinge, die ich hier täglich brauche, eingearbeitet. Mein Chef weiss, dass ich nicht nach RVG abrechnen kann. Ich habe hier einfach nach Hilfe gefragt.
mrsgoalkeeper
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#9

05.02.2021, 11:33

FrlDunkelbunt hat geschrieben:
05.02.2021, 11:27
Adora Belle hat geschrieben:
05.02.2021, 11:24
Es ist völliger Quatsch, dass Du selbstständig Abrechnungen fertigen sollst. Aus Deinem Post ist ersichtlich, dass Du weder die Begrifflichkeiten kennst, noch überhaupt die Struktur des RVG oder die Grundzüge der Abrechnung.
Joa, danke. Ich habe hier schon mehrmals betont, dass ich jahrelang nahezu komplett aus dem Beruf raus war. So eine Abrechnung kommt alle paar Monate mal vor, wenn überhaupt. Ich habe mich (mit Schulungen/Selbststudium) erstmal in andere Dinge, die ich hier täglich brauche, eingearbeitet. Mein Chef weiss, dass ich nicht nach RVG abrechnen kann. Ich habe hier einfach nach Hilfe gefragt.
Neben der berechtigten Kritik hat Adora Dir auch die entsprechende Hilfestellung gegeben, daher kann ich Deine Reaktion nicht nachvollziehen. Wenn Dein Chef das weiß, dann soll er Dir solche Sachen nicht geben. Erwartest Du vom Forum, dass Dir alle möglichen Eventualitäten Deines unvollständigen Sachverhalts dargeboten werden?

Unabhängig davon: Gerade wenn man den Beruf gelernt hat kommt man mit dem Enders ganz wundervoll wieder in die Thematik rein, auch wenn man jahrelang raus war. Im übrigen bist Du ja nunmehr seit 2 Jahren wieder im Beruf drin.
Zuletzt geändert von mrsgoalkeeper am 05.02.2021, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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#10

05.02.2021, 11:35

meine Reaktion bezog sich inbesondere darauf, dass es völliger Quatsch ist, dass ich selbstständig Abrechnungen fertigen soll. Aber okay. Sorry, wenn die Reaktion da jetzt drüber war.

Ja, die Kritik ist berechtigt, ich merke - ich hätte gar nicht fragen sollen. Lieben Dank für eure Antworten.
Zuletzt geändert von MadameSecretary am 05.02.2021, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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