Gebühr f. Abwicklung Gerichtsvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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weneste
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#1

04.02.2021, 12:12

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Wir sind Beklagte. Es wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, wonach unsere Mandanten/Beklagte Betrag x zahlen Zug um Zug gegen Rückabwicklung eines KV.
Chef hat Mandant bei der Abwicklung des Vergleichs unterstützt (Korrespondenz mit Gegner/Notar/Mandant).

Würde dafür jetzt die 2300 abrechnen? Bin aber nicht sicher, ob die Tätigkeit doch noch zum Rechtszug gehört?
In meinem Kopf schwirren schon die ganzen Buchstaben vom Bücher wälzen.. und ich finde nichts passendes :kopfkratz

Schonmal vielen Dank für einen kleinen Denkanstoß
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Anahid
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#2

04.02.2021, 13:33

2300 kann hier auf keinen Fall angefallen sein; der Anspruch ist ja tituliert. Wenn überhaupt kann hier Nr. 3309 VV RVG in Betracht kommen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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weneste
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#3

05.02.2021, 09:09

ok, danke dir
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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