Hallo zusammen,
folgender Fall:
Wir sind Beklagte. Es wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, wonach unsere Mandanten/Beklagte Betrag x zahlen Zug um Zug gegen Rückabwicklung eines KV.
Chef hat Mandant bei der Abwicklung des Vergleichs unterstützt (Korrespondenz mit Gegner/Notar/Mandant).
Würde dafür jetzt die 2300 abrechnen? Bin aber nicht sicher, ob die Tätigkeit doch noch zum Rechtszug gehört?
In meinem Kopf schwirren schon die ganzen Buchstaben vom Bücher wälzen.. und ich finde nichts passendes
Schonmal vielen Dank für einen kleinen Denkanstoß
Gebühr f. Abwicklung Gerichtsvergleich
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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2300 kann hier auf keinen Fall angefallen sein; der Anspruch ist ja tituliert. Wenn überhaupt kann hier Nr. 3309 VV RVG in Betracht kommen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.