Abgetrenntes Verfahren im Strafrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nicki3781
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#1

03.02.2021, 16:13

Ich finde leider keine Antwort :sad:

Der Fall ist so: Laufendes Strafverfahren mit mehreren Beschuldigten (u. a. eben unsere Mandantin) wurde von uns abgerechnet mit Grundgebühr, Verfahrensgebühr etc.
In einem weiteren Termin wurde das Verfahren abgetrennt. Bekomme ich nach der Abtrennung des Verfahrens nochmal die Grund- und Verfahrensgebühr oder bleibt es lediglich bei der Terminsgebühr?

Ich würde dazu tendieren, dass wir nur noch die Terminsgebühr bekommen. Bin mir aber unsicher und finde nichts dazu.
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Adora Belle
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#2

03.02.2021, 17:05

Ja, die anderen Gebühren entstehen nicht neu. Es bleibt für Euch ja nur das eine Verfahren, in dem Ihr tätig wart und seid. Weitere Terminsgebühren können aber natürlich anfallen.
nicki3781
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#3

04.02.2021, 10:18

Vielen Dank :thx
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