Nachprüfungsverfahren Vergabekammer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Fuli
Foren-Azubi(ene)
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Beruf: Rechtsfachwirtin

#1

29.01.2021, 12:33

Hallo Leute,

ich habe hier eine Abrechnungsfrage und habe absolut keine Ahnung. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Zum Sachverhalt:

Wir haben den Mandanten außergerichtlich gegen die Bezirksregierung vertreten. Entscheidung erging, dann haben wir das Beschwerdeverfahren durchgeführt, ohne Ergebnis.

Dann ging die Sache vor dem OLG Düsseldorf weiter. Wir haben gewonnen.

GW ist 480.000,00 €. Gemäß § 50 GKG dürfen aber nur 5 % in Ansatz gebracht werden, also ist der Streitwert 24.000,00 €. Ist das denn bereits schon richtig?

Wie ist die ganze Sache jetzt abzurechnen? Anstatt Ergebnisse finde ich nur widersprüchliches, was dann alles verwirft, was ich dachte herausgefunden zu haben. :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Ich hätte jetzt eigentlich so gedacht:

1,5 2300 VV-RVG (weil ja verwaltungsrechtlich)
Auslagen
Umsatzsteuer

0,5 3500 VV-RVG (hier bin ich mir bereits schon unsicher, ob nicht vielleicht doch eine 1,6 Gebühr 3200 VV-RVG)
Anrechnung 0,75
Auslagen
Umsatzsteuer

1,3 3100
Auslagen
Umsatzsteuer

LG
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