Vergleich nur protokolliert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pidellal
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#1

27.01.2021, 11:03

Hallo,

wir sollen mit der Pt. abrechnen.

Rechtsstreit: Klage
RAe telefonieren untereinander und handeln einen Vergleich aus. Der soll gerichtlich protokolliert werden.

Ist meine Rechnung so richtig:
3100
3104 wegen Besprechung der RAe
1000 oder 1003? da bin ich unsicher, weil ja protokolliert aber außergerichtlich?
mrsgoalkeeper
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#2

27.01.2021, 11:10

"Wo" der Vergleich geschlossen wird ist unerheblich. Erheblich ist, ob ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Also 1003.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Husky98
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#3

27.01.2021, 11:12

pidellal hat geschrieben:
27.01.2021, 11:03
... 1000 oder 1003? da bin ich unsicher, weil ja protokolliert aber außergerichtlich?
Wenn der Vergleich sich nur auf den anhängigen Gegenstand bezieht: 1003
Wenn auch nicht anhängige Gegenstände mitverglichen worden sind: Insoweit 1000 mit Kontrollrechnung nach § 15 Abs. 3 RVG.
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#4

27.01.2021, 11:17

Husky98 hat geschrieben:
27.01.2021, 11:12
pidellal hat geschrieben:
27.01.2021, 11:03
... 1000 oder 1003? da bin ich unsicher, weil ja protokolliert aber außergerichtlich?
Wenn der Vergleich sich nur auf den anhängigen Gegenstand bezieht: 1003
Wenn auch nicht anhängige Gegenstände mitverglichen worden sind: Insoweit 1000 mit Kontrollrechnung nach § 15 Abs. 3 RVG.
Dann wäre aber auch zusätzlich die 3101 entstanden.

Aber vielleicht sollte man nicht grundsätzlich jede mögliche Variante in die Antwort einbeziehen sondern den dargestellten Sachverhalt als vollständig betrachten und entsprechend beantworten.
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pidellal
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#5

27.01.2021, 12:01

vielen lieben Dank
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