0,8 VG oder 1,3 GG
Verfasst: 22.01.2021, 11:43
Hallo zusammen,
ich hab in etwas älteren Unterlagen eine Ansicht zum Kostenrecht gefunden, die auf den ersten Blick absolut nachvollziehbar ist, wir aber komplett anders gelernt haben. Weiß jemand, ob das so stimmt?
Bsp. Verkehrsunfall, Schaden 5.000 Euro
Wenn der Mandant sofort Klageauftrag erteilt, der Anwalt aber vor der Klage außergerichtlich zur Zahlung auffordern muss (93 ZPO), und der Gegner dann auf dieses außergerichtliche Schreiben sofort zahlt, darf ja nur die 0,8 VG Nr. 3101 VV RVG abgerechnet werden.
Daraus wurde dann geschlussfolgert, dass wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt wird und sofort nach dem ersten Schreiben gezahlt wird, auch nur eine 0,8 GG und nicht wie normal 1,3 GG abgerechnet werden kann, um die Wertung des Gesetzgebers nicht zu umgehen. Der Gesetzgeber meint quasi, dass dieses Schreiben nur 0,8 „wert“ sei.
Für mich klingt das erstmal nicht falsch, oder hab ich einen Denkfehler?
ich hab in etwas älteren Unterlagen eine Ansicht zum Kostenrecht gefunden, die auf den ersten Blick absolut nachvollziehbar ist, wir aber komplett anders gelernt haben. Weiß jemand, ob das so stimmt?
Bsp. Verkehrsunfall, Schaden 5.000 Euro
Wenn der Mandant sofort Klageauftrag erteilt, der Anwalt aber vor der Klage außergerichtlich zur Zahlung auffordern muss (93 ZPO), und der Gegner dann auf dieses außergerichtliche Schreiben sofort zahlt, darf ja nur die 0,8 VG Nr. 3101 VV RVG abgerechnet werden.
Daraus wurde dann geschlussfolgert, dass wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt wird und sofort nach dem ersten Schreiben gezahlt wird, auch nur eine 0,8 GG und nicht wie normal 1,3 GG abgerechnet werden kann, um die Wertung des Gesetzgebers nicht zu umgehen. Der Gesetzgeber meint quasi, dass dieses Schreiben nur 0,8 „wert“ sei.
Für mich klingt das erstmal nicht falsch, oder hab ich einen Denkfehler?