0,8 VG oder 1,3 GG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa-99
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#1

22.01.2021, 11:43

Hallo zusammen,

ich hab in etwas älteren Unterlagen eine Ansicht zum Kostenrecht gefunden, die auf den ersten Blick absolut nachvollziehbar ist, wir aber komplett anders gelernt haben. Weiß jemand, ob das so stimmt?

Bsp. Verkehrsunfall, Schaden 5.000 Euro

Wenn der Mandant sofort Klageauftrag erteilt, der Anwalt aber vor der Klage außergerichtlich zur Zahlung auffordern muss (93 ZPO), und der Gegner dann auf dieses außergerichtliche Schreiben sofort zahlt, darf ja nur die 0,8 VG Nr. 3101 VV RVG abgerechnet werden.

Daraus wurde dann geschlussfolgert, dass wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung erteilt wird und sofort nach dem ersten Schreiben gezahlt wird, auch nur eine 0,8 GG und nicht wie normal 1,3 GG abgerechnet werden kann, um die Wertung des Gesetzgebers nicht zu umgehen. Der Gesetzgeber meint quasi, dass dieses Schreiben nur 0,8 „wert“ sei.

Für mich klingt das erstmal nicht falsch, oder hab ich einen Denkfehler?
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Adora Belle
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#2

22.01.2021, 11:51

Das ist Blödsinn. Ich lass mir keinen Klageauftrag erteilen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das ist auch keine Wertung des Gesetzgebers, sondern Wunschdenken der Gegenseite. Ich würde vermuten, das Werk stammt aus Versicherungskreisen.
Refa-99
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#3

22.01.2021, 11:56

Kann gut sein, dass das von einer Versicherung beeinflusst wurde. Die haben dann auch weiter gesagt, dass der Mandant gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er nicht den billigeren Klageauftrag erteilt usw.

Ich dachte auch, dass das nicht sein kann, aber die Argumentation hört sich erstmal nicht schlecht an und das hat mich verunsichert. Danke dir!
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#4

22.01.2021, 12:14

Die Auffassung kann auch schon nach dem Gesetz nicht richtig sein. Die 0,8 entsteht (s. Nr. 3101 VV RVG), wenn der Auftrag vor Erledigung endet, sprich: Du einen Klageauftrag hast, die Klage aber nicht einreichst. Eine "vorzeitige Beendigung" vorgerichtlich.....:kopfkratz......m.E. schwierig. Du hast den Auftrag den Schadensersatz geltend zu machen; in dem Moment, wo Du das Schreiben rausschickst, ist der Tatbestand der Nr. 2300 VV RVG voll erfüllt. Also warum sollte dann eine Reduzierung auf 0,8 gerechtfertigt sein? :augenreib
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#5

24.01.2024, 12:17

hallo, habe acuh eine Frage zur vorzeitigen Beendigung. Sind mandatiert, geben Verteidigungsanzeige ab, dann überlegt der Mandant er möchte doch nicht weiter machen. Rechne ich eine 3101 ab oder nur ein einfaches Schreiben?
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#6

24.01.2024, 12:23

Das ist meiner Meinung nach eine 3101 Ziff. 1.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#7

24.01.2024, 12:26

Seh ich auch so.
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