Abrechnungs Verwaltungsrecht Unterhaltsvorschussrecht
Verfasst: 21.01.2021, 12:30
Hallo,
ich muss eine verwaltungsrechtliche Unterhaltsvorschussrecht Sache abrechnen. Leider habe ich ich keine Ahnung von Verwaltungsrecht, kann niemand hier fragen, da krankheitsbedingt die Arbeitskollegin nicht da ist und brauchte Eure Hilfe.
Es handelt sich hier um Unterhaltsvorschussleistung der Stadt
Mandantin kam mit abgelehnten Bescheid für Unterhaltsleistung. Wir legen Widerspruch ein, der auch abgelehnt wurde. Wir erhoben Klage es wurde keine mündliche Verhandlung gemacht.
Im Urteil hieß es dann: Der Versagungsbescheid der Beklagten vom 27. Juli und der Widerspruchsbescheid vom 14. September sind rechtswidrig . Dem Kind steht für den Zeitraum vom 23. Juli bis 30. September ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 VwGO. Hier ist auch kein Streitwert angegeben. Wird auch hier nach Betragsrahmengebühren abgerchnet? Wie geschrieben ich habe keine Ahnung würde evt. so abrechnen wenn ich einen Gegenstandswert habe.
außergerichtliche Tätigkeit
2300 Widerspruchsverfahren
POTK+UST.
Gerichtliche Tätigkeit
3100 1.3 VFG
-0,65 Anrechnung anzurechnen aus dem Widerspruchverfahren
3104 1,2 TG
7003 Geschäftsreise
7005 Abwesenheitsgeld
POTK+MWST
ich muss eine verwaltungsrechtliche Unterhaltsvorschussrecht Sache abrechnen. Leider habe ich ich keine Ahnung von Verwaltungsrecht, kann niemand hier fragen, da krankheitsbedingt die Arbeitskollegin nicht da ist und brauchte Eure Hilfe.
Es handelt sich hier um Unterhaltsvorschussleistung der Stadt
Mandantin kam mit abgelehnten Bescheid für Unterhaltsleistung. Wir legen Widerspruch ein, der auch abgelehnt wurde. Wir erhoben Klage es wurde keine mündliche Verhandlung gemacht.
Im Urteil hieß es dann: Der Versagungsbescheid der Beklagten vom 27. Juli und der Widerspruchsbescheid vom 14. September sind rechtswidrig . Dem Kind steht für den Zeitraum vom 23. Juli bis 30. September ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 VwGO. Hier ist auch kein Streitwert angegeben. Wird auch hier nach Betragsrahmengebühren abgerchnet? Wie geschrieben ich habe keine Ahnung würde evt. so abrechnen wenn ich einen Gegenstandswert habe.
außergerichtliche Tätigkeit
2300 Widerspruchsverfahren
POTK+UST.
Gerichtliche Tätigkeit
3100 1.3 VFG
-0,65 Anrechnung anzurechnen aus dem Widerspruchverfahren
3104 1,2 TG
7003 Geschäftsreise
7005 Abwesenheitsgeld
POTK+MWST