Streitwertdifferenz PKH-Bewilligung und KFA
Verfasst: 14.01.2021, 17:07
Hallo und einen schönen guten Tag!
Ich habe da folgenden Sachverhalt, der mich ein bisschen ins Straucheln bringt
Unserer Mandantschaft wurde die Zahlungsklage zugestellt in Höhe von 4.150,00 €. Wir haben daraufhin PKH beantragt und in Höhe von lediglich 1.940,00 € bewilligt bekommen. Die Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Jetzt möchte ich abrechnen.
Intuitiv würde ich jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag stellen:
Wert: 4.150,00 €
1,3 VG 393,90 €
1,2 TG 393,90 €
Post 20,00 €
777,50 €
19 % 147,73 €
Gesamt 925,23 €
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich jetzt auch schon die PKH-Bewilligung gegenüber dem Gericht abrechnen kann ?!
Wert: 1940,00 €
1,3 VG 195,00 €
1,2 TG 180,00 €
Post 20,00 €
395,00 €
19 % 75,05 €
470,05 €
Und wenn ich die PKH-Gebühren abgerechnet habe, wäre es dann nicht sinniger den KFA über den Differenzbetrag in Höhe von 455,88 € zu stellen? Oder gibt es da einen Pferdefuß der mich im nachhinein einholen könnte? Oder lieber abwarten, bis der KFB da ist und die Landeskasse erstmal in Ruhe lassen??
Vielen Dank schon einmal für Eure Überlegungen und einen schönen Abend.
Ich habe da folgenden Sachverhalt, der mich ein bisschen ins Straucheln bringt
Unserer Mandantschaft wurde die Zahlungsklage zugestellt in Höhe von 4.150,00 €. Wir haben daraufhin PKH beantragt und in Höhe von lediglich 1.940,00 € bewilligt bekommen. Die Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Jetzt möchte ich abrechnen.
Intuitiv würde ich jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag stellen:
Wert: 4.150,00 €
1,3 VG 393,90 €
1,2 TG 393,90 €
Post 20,00 €
777,50 €
19 % 147,73 €
Gesamt 925,23 €
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich jetzt auch schon die PKH-Bewilligung gegenüber dem Gericht abrechnen kann ?!
Wert: 1940,00 €
1,3 VG 195,00 €
1,2 TG 180,00 €
Post 20,00 €
395,00 €
19 % 75,05 €
470,05 €
Und wenn ich die PKH-Gebühren abgerechnet habe, wäre es dann nicht sinniger den KFA über den Differenzbetrag in Höhe von 455,88 € zu stellen? Oder gibt es da einen Pferdefuß der mich im nachhinein einholen könnte? Oder lieber abwarten, bis der KFB da ist und die Landeskasse erstmal in Ruhe lassen??
Vielen Dank schon einmal für Eure Überlegungen und einen schönen Abend.