Hallo und einen schönen guten Tag!
Ich habe da folgenden Sachverhalt, der mich ein bisschen ins Straucheln bringt
Unserer Mandantschaft wurde die Zahlungsklage zugestellt in Höhe von 4.150,00 €. Wir haben daraufhin PKH beantragt und in Höhe von lediglich 1.940,00 € bewilligt bekommen. Die Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung als unbegründet abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Jetzt möchte ich abrechnen.
Intuitiv würde ich jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag stellen:
Wert: 4.150,00 €
1,3 VG 393,90 €
1,2 TG 393,90 €
Post 20,00 €
777,50 €
19 % 147,73 €
Gesamt 925,23 €
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich jetzt auch schon die PKH-Bewilligung gegenüber dem Gericht abrechnen kann ?!
Wert: 1940,00 €
1,3 VG 195,00 €
1,2 TG 180,00 €
Post 20,00 €
395,00 €
19 % 75,05 €
470,05 €
Und wenn ich die PKH-Gebühren abgerechnet habe, wäre es dann nicht sinniger den KFA über den Differenzbetrag in Höhe von 455,88 € zu stellen? Oder gibt es da einen Pferdefuß der mich im nachhinein einholen könnte? Oder lieber abwarten, bis der KFB da ist und die Landeskasse erstmal in Ruhe lassen??
Vielen Dank schon einmal für Eure Überlegungen und einen schönen Abend.
Streitwertdifferenz PKH-Bewilligung und KFA
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Wenn Du sicher bist, dass der Gegner alles zahlt, kannst Du nur über den KFA nach §104 gehen. Ansonsten alles was geht mit der Staatskasse abrechnen.
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Okay, vielen Dank. Naja wie sicher kann man sich dabei schon sein ..
Aber den KFA stelle ich doch auch über die ganz normalen Regelgebühren, nicht über die PKH-Gebühren oder ?? Es kann ja nicht zu unseren Lasten sein, dass unser Mandant PKH bekommt oder sehe ich das falsch?
Aber den KFA stelle ich doch auch über die ganz normalen Regelgebühren, nicht über die PKH-Gebühren oder ?? Es kann ja nicht zu unseren Lasten sein, dass unser Mandant PKH bekommt oder sehe ich das falsch?
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Ja, der Gegner schuldet die Regelgebühren.