Hallo liebe Rechtsanwaltsfachangestellte,
ich habe ein Problem bei der Endabrechnung in einer UBV-Sache. Wir haben als Kanzlei für den Termin einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Es ist die klassische Gebührenteilung vereinbart gewesen. Er hat uns seine Rechnung zugeschickt nach Abzug der 50 % und wir haben diese dann an die Kanzlei beglichen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie wir unsere Gebühren nun abrechnen. Eine Vorschussrechnung für das gerichtliche Verfahren wurde bereits gemacht. Kann ich jetzt einfach ganz normal eine Rechnung schreiben mit den Gebühren?:
3100 (1,3)
3104 (1,2)
PTE
Abzug 50%
USt. (19%) da vor 01.07.2020
Vielen Dank schon einmal und einen schöne Restwoche wünsche ich euch!
Liebe Grüße
Antonia
Kosten Haupt- und Unterbevollm.
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Willst du gegenüber dem Mandant abrechnen? Wenn ja, dann ohne den Abzug, aber mit Berücksichtigung der Vorschussrechnung.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ja genau, gegenüber dem Mdt. soll abrechnete werden. Die RSV hat bis jetzt die Kosten übernommen.
Dankeschön für die schnelle Antwort!
LG