Anrechnung Zahlung der Gegenseite im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfasst: 12.01.2021, 11:23
Hallo zusammen,
Hintergrund meiner Frage ist, dass wir von der Gegenseite unsere außergerichtlichen Kosten nebst 5 % - Punkten über dem BZS verlangt haben, bevor wir die Erledigung in dieser Sache erklären. Der Betrag beläuft sich auf ca. 230,00 €. Nun hat die Gegenseite diesen Betrag an uns gezahlt und wir haben Erledigung erklärt. Nach vielem hin und her wer denn die Kosten zu tragen hätte, wurde die Gegenseite (Beklagte) nun dazu verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In der Klage haben wir die Zahlung unserer außergerichtlichen Kosten beantragt. Ich habe nun einen KFA entworfen, welcher wie folgt aussieht:
GW: 2.000,00 €
1,3 VG
0,65 GG Anrechnung Nr. 2300
1,2 TG
Auslagen (PTE, 7001)
- Zahlung der GS in Höhe von 230,00 € (außergerichtlich + Zinsen ohne MwSt.)
______
MwSt.
Kosten Aktenübersendung (Ermittlungsakte)
______
Endsumme
Meine Frage ist nun, muss ich die geleistete Zahlung der Gegenseite so in Abzug bringen? Eigentlich doch schon oder? Ich stehe total auf dem Schlauch
Und wenn der Abzug der Zahlung im KFA erfolgt, muss ich diese auch in der Endabrechnung gegenüber der Mandantin in Abzug bringen, oder?
Danke vorab!
Hintergrund meiner Frage ist, dass wir von der Gegenseite unsere außergerichtlichen Kosten nebst 5 % - Punkten über dem BZS verlangt haben, bevor wir die Erledigung in dieser Sache erklären. Der Betrag beläuft sich auf ca. 230,00 €. Nun hat die Gegenseite diesen Betrag an uns gezahlt und wir haben Erledigung erklärt. Nach vielem hin und her wer denn die Kosten zu tragen hätte, wurde die Gegenseite (Beklagte) nun dazu verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In der Klage haben wir die Zahlung unserer außergerichtlichen Kosten beantragt. Ich habe nun einen KFA entworfen, welcher wie folgt aussieht:
GW: 2.000,00 €
1,3 VG
0,65 GG Anrechnung Nr. 2300
1,2 TG
Auslagen (PTE, 7001)
- Zahlung der GS in Höhe von 230,00 € (außergerichtlich + Zinsen ohne MwSt.)
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MwSt.
Kosten Aktenübersendung (Ermittlungsakte)
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Endsumme
Meine Frage ist nun, muss ich die geleistete Zahlung der Gegenseite so in Abzug bringen? Eigentlich doch schon oder? Ich stehe total auf dem Schlauch
Und wenn der Abzug der Zahlung im KFA erfolgt, muss ich diese auch in der Endabrechnung gegenüber der Mandantin in Abzug bringen, oder?
Danke vorab!