Anrechnung Zahlung der Gegenseite im Kostenfestsetzungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sabrinchen2009
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#1

12.01.2021, 11:23

Hallo zusammen,

Hintergrund meiner Frage ist, dass wir von der Gegenseite unsere außergerichtlichen Kosten nebst 5 % - Punkten über dem BZS verlangt haben, bevor wir die Erledigung in dieser Sache erklären. Der Betrag beläuft sich auf ca. 230,00 €. Nun hat die Gegenseite diesen Betrag an uns gezahlt und wir haben Erledigung erklärt. Nach vielem hin und her wer denn die Kosten zu tragen hätte, wurde die Gegenseite (Beklagte) nun dazu verurteilt die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In der Klage haben wir die Zahlung unserer außergerichtlichen Kosten beantragt. Ich habe nun einen KFA entworfen, welcher wie folgt aussieht:

GW: 2.000,00 €

1,3 VG
0,65 GG Anrechnung Nr. 2300
1,2 TG
Auslagen (PTE, 7001)
- Zahlung der GS in Höhe von 230,00 € (außergerichtlich + Zinsen ohne MwSt.)
______
MwSt.
Kosten Aktenübersendung (Ermittlungsakte)
______
Endsumme


Meine Frage ist nun, muss ich die geleistete Zahlung der Gegenseite so in Abzug bringen? Eigentlich doch schon oder? Ich stehe total auf dem Schlauch :patsch

Und wenn der Abzug der Zahlung im KFA erfolgt, muss ich diese auch in der Endabrechnung gegenüber der Mandantin in Abzug bringen, oder?

Danke vorab! :)
Refa-99
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#2

12.01.2021, 11:32

Meines Erachtens muss da nichts abgezogen werden. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird durch die Anrechnung im KFA hinreichend berücksichtigt.

Wenn das Gericht normal geurteilt hätte, dass die außergerichtlichen Kosten erstattet werden müssen und zeitgleich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen sind, werden die ja auch nicht abgezogen.
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Sabrinchen2009
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#3

12.01.2021, 11:37

Danke für deine Nachricht. Was würdest du dann mit der eingegangen Zahlung machen? Ich dachte sowas muss immer irgendwo auftauchen (?)
Refa-99
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#4

12.01.2021, 12:20

Du musst ja sowieso am Ende mit der Mandantin abrechnen, da kannst du alle anfallenden Gebühren aufnehmen, die Zahlung der Mandantin und die der Gegenseite abziehen und im Optimalfall eine Nullrechnung verschicken
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icerose
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#5

12.01.2021, 13:07

Auf was genau wurden denn die 230,00 EUR gezahlt?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Sabrinchen2009
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#6

12.01.2021, 16:58

Die 230,00 € sind die angerechnete GG nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem BZS. Die Kosten hatten wir bereits in der Klage beantragt und die vorzeitige Zahlung dieser Kosten war Voraussetzung dafür, dass wir die Klage für Erledigt erklären.
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#7

13.01.2021, 08:49

Ok, dann ist die GG im Kfa auf jeden Fall anzurechnen. Aber nicht die Zahlung.
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Sabrinchen2009
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#8

13.01.2021, 10:13

Danke Euch! :)
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