Zustellung Scheidungsfolgenvereinbarung - Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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uschi85
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#1

12.01.2021, 09:17

Guten Morgen zusammen.

Ich habe folgende Konstellation:

Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung/Übertragungsvertrag zwischen zwei Eheleuten, in der der Mann an die Frau 435.000,00 € für den Hauswert zahlen sollte. Der Mann hat das nicht gemacht, nach Ablauf der Voraussetzungen hat der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, diese haben wir durch den GVZ zustellen lassen. Es laufen diverse Verfahren vor Gericht, Ehescheidung, Unterhalt etc. Nach Zustellung hat er den Betrag dann gezahlt.

Ein schlauer Mensch bei mir in der Kanzlei meint, die Zustellung löst eine Gebühr nach 3309 VV RVG aus, weil sie die ZV sozusagen vorbereitet hat. Ich habe die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert, gezahlt hat er die Gebühr natürlich nicht. Ich würde jetzt die Kosten nach 788 ZPO festsetzen lassen wollen, weiß aber jetzt schon, dass der Anwalt der Gegenseite das monieren wird. Mein Problem ist, wo finde ich geschrieben, dass dieser Fall eine Gebühr nach 3309 VV RVG auslöst? Damit ich eine Grundlage habe, wenn der mir das um die Ohren haut :-D

Viele Grüße

Uschi
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icerose
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#2

12.01.2021, 13:17

Die Zustellung des Titels löst keine eigene 3309 aus, wohl aber eure Zahlungsaufforderung. ;)
Und diese Kosten sind (einschließlich der Gerichtsvollzieherkosten) gem. § 788 ZPO festsetzbar.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
uschi85
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#3

13.01.2021, 12:10

Wenn doch der Titel kein eigenes Erkenntnisverfahren hat, dann löst doch die Zustellung eine Gebühr aus, da dies doch im weiteren Sinne eine Vollstreckungshandlung ist? Oder bin ich da total falsch unterwegs?
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#4

13.01.2021, 14:08

Schau mal hier rein, ob die Beiträge 8 und 9 dir die Frage nach der Gebühr beantworten?
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