Guten Morgen,
da ich keine Refa bin habe ich mal eine Frage. Es gab im Jahr 2019 ein VU das ich auch schon abgerechnet und die Kostenausgleichung beantragt habe. KFB liegt vor.
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV (Wert: 49.920,00 Euro) 1.511,90 Euro
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV
(Wert: 49.920,00 Euro) 581,50 Euro
Dann erging jetzt ein weiteres Urteil, wonach der Antrag auf Wiedereinsetzung des Beklagten zurückgewiesen und der Einspruch gegen das VU als unzulässig verworfen wurde. Die weiteren Kosten werden dem Beklagten auferlegt. D.h., dass ich dann ja eine volle Terminsgebühr abrechnen kann mehr nicht. Wie mache ich das jetzt, da ja schon ein KFB vorliegt und Ust?
Einspruch gegen VU
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Du erstellst einen neuen Kfa (mit Ust 19 %, wenn die Entscheidung aus diesem Jahr stammt, 16 %, wenn die Entscheidung noch im Dezember 2020 ergangen ist) und berücksichtigst ganz unten den bereits festgesetzten Betrag.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück