Anrechnung Geschäftsgebühr
Verfasst: 11.01.2021, 17:03
Hallo, leider stehe ich auf dem Schlauch.
Die RSV hat bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit keine Deckungszusage erteilt. Die außergerichtliche Tätigkeit wurde bereits mit dem Mandanten abgerechnet, da der Rechnungsbetrag unterhalb der Selbstbeteiligung lag.
Jetzt kam nun das abweisende Urteil, sodass ich mit der RSV die Abrechnung fertigen muss. Wie verhält es sich nunmehr mit der Anrechnung und Zahlung der außergerichtlichen Tätigkeit?
Vielen Dank!
Die RSV hat bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit keine Deckungszusage erteilt. Die außergerichtliche Tätigkeit wurde bereits mit dem Mandanten abgerechnet, da der Rechnungsbetrag unterhalb der Selbstbeteiligung lag.
Jetzt kam nun das abweisende Urteil, sodass ich mit der RSV die Abrechnung fertigen muss. Wie verhält es sich nunmehr mit der Anrechnung und Zahlung der außergerichtlichen Tätigkeit?
Vielen Dank!