Seite 1 von 1

Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 11.01.2021, 17:03
von Marlen98
Hallo, leider stehe ich auf dem Schlauch.

Die RSV hat bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit keine Deckungszusage erteilt. Die außergerichtliche Tätigkeit wurde bereits mit dem Mandanten abgerechnet, da der Rechnungsbetrag unterhalb der Selbstbeteiligung lag.

Jetzt kam nun das abweisende Urteil, sodass ich mit der RSV die Abrechnung fertigen muss. Wie verhält es sich nunmehr mit der Anrechnung und Zahlung der außergerichtlichen Tätigkeit?

Vielen Dank!

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 11.01.2021, 20:25
von Refa-99
Ich würde ganz normal beide Tätigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich) abrechnen, die Anrechnung vornehmen und dann vermerken, wie viel der Mandant bereits gezahlt hat. Die RSV kann dann selbst ausrechnen, wie hoch die restliche Selbstbeteiligung ist und entsprechend regulieren

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 12.01.2021, 09:15
von icerose
:zustimm Refa-99

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 12.01.2021, 15:46
von Marlen98
Okay, heißt am Ende der Rechnung muss die Zahlung des Mandanten berücksichtigt werden?

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 12.01.2021, 16:06
von icerose
Genau.