Kostenfestsetzung bei 3 Beklagten und Kostenquote

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pascale123
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#1

08.01.2021, 10:07

Hallo an Alle,

wir haben einen KFB bekommen der geprüft werden soll, allerdings blicken wir hier nicht durch :-?

Also der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 78 % und die drei Beklagten zu 22 %.

An außergerichtlichen Kosten hat der Kläger 2.990,47 €, der Beklagte zu 1 (also wir) 2.996,18 €, der Beklagte zu 2 2.902,77 € und der Beklagte zu 3 2.973,33 € angemeldet. (Insgesamt also 11.862,75 €). Der Kläger trägt davon also 78 %, also 9.252,95 € abzüglich der eigenen Kosten (2.990,47 €), so dass er 6.262,48 € zu zahlen hat an die Beklagten.

Soweit so gut.. das Gericht möchte diesen Betrag jetzt einfach kopfteilig durch 3 teilen, so dass jeder Beklagte einen Erstattungsanspruch von 2.087,49 € hätte. Dies erscheint uns allerdings falsch :kopfkratz . Kann hier jemand weiterhelfen? Meine Idee war, dass der Betrag nicht auch prozentual zu den angemeldeten Forderungen aufgeteilt werden müsste :kopfkratz

Bei den außergerichtlichen Kosten der zweiten Instanz hat das Gericht dieselbe Berechnung vorgenommen und wieder kopfteilig durch 3 geteilt.

Vielen Dank schonmal für Eure Mühe und bleibt gesund.

Ganz liebe Grüße


Pascale
Husky98
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#2

08.01.2021, 10:12

Die Zahlen habe ich jetzt nicht nachgerechnet, aber die Aufteilung nach Kopfteilen ist grundsätzlich korrekt. Etwas anderes gilt dann, wenn im Innenverhältnis einer der Beklagten allein berechtigt ist, etwa bei Verkehrsunfällen die Haftpflichtversicherung von Fahrer und Halter.
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pitz
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#3

08.01.2021, 10:14

Die unterschiedliche Höhe der Ansprüche findet ja schon dadurch Beachtung, dass sich die Kosten an der Höhe des Anspruchs orientieren. Damit wäre alles andere als eine kopfteilige Aufteilung Unsinn.
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