Kostenausgleichsungsantrag
Verfasst: 07.01.2021, 12:43
Hallo ihr Lieben,
zunächst einmal ein frohes, erfolgreiches und vorallem gesundes Jahr 2021.
Nun zu meiner ersten Frage im neuen Jahr.
Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Der Beklagte trägt 83 % der Kosten. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Und zwar wurde der Beklagte zudem verurteilt 78,90 € an außergerichtlichen RA-Kosten zu zahlen. Eingeklagt wurden außergerichtliche RA-Gebühren in Höhe von 315,59 €. Wie verhält es sich jetzt genau mit der Anrechnung im KFA? Ich stehe total auf dem Schlauch, da ich so einen Fall noch nicht hatte. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen
zunächst einmal ein frohes, erfolgreiches und vorallem gesundes Jahr 2021.
Nun zu meiner ersten Frage im neuen Jahr.
Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Der Beklagte trägt 83 % der Kosten. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Und zwar wurde der Beklagte zudem verurteilt 78,90 € an außergerichtlichen RA-Kosten zu zahlen. Eingeklagt wurden außergerichtliche RA-Gebühren in Höhe von 315,59 €. Wie verhält es sich jetzt genau mit der Anrechnung im KFA? Ich stehe total auf dem Schlauch, da ich so einen Fall noch nicht hatte. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke schonmal für Eure Rückmeldungen