Parkgebühren bei mehreren Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ryutsun
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#1

06.01.2021, 15:33

Heyho,

dumme Frage, aber ich habe nun für ein Verfahren 23 Kostenfestsetzungsanträge zu stellen. Der Anwalt ist mit dem Auto angreist und hat einen Parkschein i. H. v. 6,00 €.

Nun habe ich bereits 9 oder 10 KFAs fertig gestellt, jeweils die Reisekosten mit 1/23 halt drin (7003 VV), jedoch fielen mir eben diese 6,00 € Parkgebühren ein.

Im Normalfall müsste ich diese ja auch splitten auf 23 Verfahren, schätze ich. Wäre allerdings ein dezenter Mehraufwand und auch einiges an Papier, da ich in schlauer Voraussicht natürlich bereits 3 Ausfertigungen für jeden KFA direkt gedruckt habe - sehr gute Idee als Azubi, der noch solche Fehler macht x) - daher meine Frage, ob ich nicht einfach in einem Verfahren diese 6,00 € geltend machen kann, oder a) darf man das nicht bzw. b) sieht das zu bescheuert aus, wenn ich alles splitte bis auf diese Gebühren, zumal das Abwesenheitsgeld natürlich auch mit jeweils 1/23 aufgeteilt wurde?
mrsgoalkeeper
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#2

06.01.2021, 15:43

Aufteilen oder ganz weglassen (wozu ich tendieren würde).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ryutsun
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#3

06.01.2021, 16:25

Ja, ich glaub bei 6,00€ krieg ich auch nicht die größte Schelte, also lass ich die wohl weg. Danke!
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