Beratungshilfe - RVG 7002 Pauschale in Höhe von 24 €?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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WörkWörk
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#1

06.01.2021, 11:45

Hi,
kann mir mal jemand verraten, warum RA-Micro bei der Abrechnung einer Beratungshilfesache repruduzierbar 24 € statt 20 € nimmt, wenn man unter "4. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen b) Pauschalsatz" auswählt? Im Ausdruck taucht es dann tatsächlich als "Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | Pauschale 7002 | 24,00 €" auf. Warum? Die Pauschale kann doch laut Gesetz nur höchstens 20 € betragen?! :hm
WörkWörk
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#2

06.01.2021, 11:53

Falls es von Bedeutung ist: Wir sind in der Angelegenheit nach außen tätig geworden, also ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 85 € angefallen. Wenn ich jetzt keinem peinlichen Denkfehler aufsitze kann unsere Tätigkeit doch aber eigentlich gar keine Rolle spielen oder gibt es eine Ausnahme zu Nr. 7002 VV RVG wo die Höhe pauschal(!!!) höher sein kann?
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