Abrechnung VKH
Verfasst: 06.01.2021, 09:39
Guten morgen,
Ich habe folgende Fragen zur VKH
Kurz zum Sachverhalt:
Wir sind als Vormund bestellt worden. Haben über dies auch schon einiges abrechnen können. Allerdings sind die Eltern nicht so ganz kooperativ, sodass wir ein gerichtliches
Verfahren hatten, wegen Herausgabe von bestimmten Unterlagen. Wir haben für das Kind VKH bekommen.
Im Termin wurde beschlossen, dass die Eltern uns die Unterlagen aushändigen müssen und der Verfahrenswert wurde auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
So jetzt zu meinen eigentlichen Fragen,
- Ich nehme doch das Formular, "Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts" dies habe ich im Internet unter Formularserver der Justiz NRW gefunden. ist das richtig
- Wir haben allerdings als Vormund einiges vorher schon abgerechnet, fällt dies dann unter "Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG)" , bin mir nicht ganz sicher, glaube aber schon
- Gebühren sind doch nur Verfahrensgeb. und Terminsgebühr angefallen. Eine Eingiungsgeühr würde ich nicht ansetzen, oder plus Auslagen und MwSt.
Ich habe schon lange keine VKH/PKH Abrechnungen gemacht.
Danke für eure Antworten
Ich habe folgende Fragen zur VKH
Kurz zum Sachverhalt:
Wir sind als Vormund bestellt worden. Haben über dies auch schon einiges abrechnen können. Allerdings sind die Eltern nicht so ganz kooperativ, sodass wir ein gerichtliches
Verfahren hatten, wegen Herausgabe von bestimmten Unterlagen. Wir haben für das Kind VKH bekommen.
Im Termin wurde beschlossen, dass die Eltern uns die Unterlagen aushändigen müssen und der Verfahrenswert wurde auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
So jetzt zu meinen eigentlichen Fragen,
- Ich nehme doch das Formular, "Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts" dies habe ich im Internet unter Formularserver der Justiz NRW gefunden. ist das richtig
- Wir haben allerdings als Vormund einiges vorher schon abgerechnet, fällt dies dann unter "Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG)" , bin mir nicht ganz sicher, glaube aber schon
- Gebühren sind doch nur Verfahrensgeb. und Terminsgebühr angefallen. Eine Eingiungsgeühr würde ich nicht ansetzen, oder plus Auslagen und MwSt.
Ich habe schon lange keine VKH/PKH Abrechnungen gemacht.
Danke für eure Antworten