Guten morgen,
Ich habe folgende Fragen zur VKH
Kurz zum Sachverhalt:
Wir sind als Vormund bestellt worden. Haben über dies auch schon einiges abrechnen können. Allerdings sind die Eltern nicht so ganz kooperativ, sodass wir ein gerichtliches
Verfahren hatten, wegen Herausgabe von bestimmten Unterlagen. Wir haben für das Kind VKH bekommen.
Im Termin wurde beschlossen, dass die Eltern uns die Unterlagen aushändigen müssen und der Verfahrenswert wurde auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
So jetzt zu meinen eigentlichen Fragen,
- Ich nehme doch das Formular, "Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts" dies habe ich im Internet unter Formularserver der Justiz NRW gefunden. ist das richtig
- Wir haben allerdings als Vormund einiges vorher schon abgerechnet, fällt dies dann unter "Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG)" , bin mir nicht ganz sicher, glaube aber schon
- Gebühren sind doch nur Verfahrensgeb. und Terminsgebühr angefallen. Eine Eingiungsgeühr würde ich nicht ansetzen, oder plus Auslagen und MwSt.
Ich habe schon lange keine VKH/PKH Abrechnungen gemacht.
Danke für eure Antworten
Abrechnung VKH
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Mondschein hat geschrieben: ↑06.01.2021, 09:39Guten morgen,
Ich habe folgende Fragen zur VKH
Kurz zum Sachverhalt:
Wir sind als Vormund bestellt worden. Haben über dies auch schon einiges abrechnen können. Allerdings sind die Eltern nicht so ganz kooperativ, sodass wir ein gerichtliches
Verfahren hatten, wegen Herausgabe von bestimmten Unterlagen. Wir haben für das Kind VKH bekommen.
Im Termin wurde beschlossen, dass die Eltern uns die Unterlagen aushändigen müssen und der Verfahrenswert wurde auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
So jetzt zu meinen eigentlichen Fragen,
- Ich nehme doch das Formular, "Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts" dies habe ich im Internet unter Formularserver der Justiz NRW gefunden. ist das richtig
Ja, falls du dieses Formular meinst: https://www.fms.nrw.de/justiz/form/disp ... E7D700CBBD
- Wir haben allerdings als Vormund einiges vorher schon abgerechnet, fällt dies dann unter "Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 RVG)" , bin mir nicht ganz sicher, glaube aber schon
Vorschüsse und sonstige Zahlungen, die ihr für dieses Verfahren erhalten habt, die sind anzugeben. Zahlungen für anderweitige Tätigkeiten als Vormund nicht.
- Gebühren sind doch nur Verfahrensgeb. und Terminsgebühr angefallen. Eine Eingiungsgeühr würde ich nicht ansetzen, oder plus Auslagen und MwSt.
Sehe ich bei deiner Sachverhaltsschilderung auch so.
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Sorry, über deinen Link komme ich zu einer Anmeldeseite und ich habe keine Zugangsdaten.
Über den Link, den ich vorher gepostet habe, erhält man das Formular ohne Zugangsdaten.
Über den Link, den ich vorher gepostet habe, erhält man das Formular ohne Zugangsdaten.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Kann man offenbar nicht direkt verlinken, Ihr landet beide wieder auf der Anmeldungsseite. Von dort kann man sich aber durchklicken.
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Genau das Problem habe ich auch. Wenn ich über deinen Link gehe.