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Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 05.01.2021, 13:25
von LuisaJL
Hallo :wink1

Ist es bei der Anwendbarkeit der neuen RVG-Reform wie bereits bei der RVG-Änderung 2013 so, dass für die Anwendbarkeit maßgeblich ist, wann der jeweilige Auftrag erfolgt ist?

Liebe Grüße

Re: Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 05.01.2021, 13:41
von Husky98
Grundsätzlich ja. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 60 Abs. 1 RVG n.F.

Re: Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 05.01.2021, 14:05
von LuisaJL
Vielen Dank!

Re: Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 09.01.2021, 17:36
von Judy 2020
Hallo, habe da auch eine Frage: also es ist erst nach dem neuen RVG Gesetz abzurechnen, für Aufträge ab 01.01.21? Vor diesem Datum dann mit der bisherigen Gebührentabelle? Lieber Gruß und danke für eure kompetente Hilfe

Re: Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 09.01.2021, 19:03
von Feldhamster
Ja, der Auftrag muss nach dem 01.01.2021 erteilt worden sein für die Tätigkeit, die abgerechnet werden soll.

Re: Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Verfasst: 20.02.2021, 13:57
von Judy 2020
Danke Feldhamster für deine Info!
Lieber Gruß von Judy