Hallo
Ist es bei der Anwendbarkeit der neuen RVG-Reform wie bereits bei der RVG-Änderung 2013 so, dass für die Anwendbarkeit maßgeblich ist, wann der jeweilige Auftrag erfolgt ist?
Liebe Grüße
Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21
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Hallo, habe da auch eine Frage: also es ist erst nach dem neuen RVG Gesetz abzurechnen, für Aufträge ab 01.01.21? Vor diesem Datum dann mit der bisherigen Gebührentabelle? Lieber Gruß und danke für eure kompetente Hilfe
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Ja, der Auftrag muss nach dem 01.01.2021 erteilt worden sein für die Tätigkeit, die abgerechnet werden soll.