Anwendbarkeit RVG-Reform 01.01.21

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

05.01.2021, 13:25

Hallo :wink1

Ist es bei der Anwendbarkeit der neuen RVG-Reform wie bereits bei der RVG-Änderung 2013 so, dass für die Anwendbarkeit maßgeblich ist, wann der jeweilige Auftrag erfolgt ist?

Liebe Grüße
Husky98
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#2

05.01.2021, 13:41

Grundsätzlich ja. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 60 Abs. 1 RVG n.F.
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LuisaJL
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#3

05.01.2021, 14:05

Vielen Dank!
Judy 2020
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#4

09.01.2021, 17:36

Hallo, habe da auch eine Frage: also es ist erst nach dem neuen RVG Gesetz abzurechnen, für Aufträge ab 01.01.21? Vor diesem Datum dann mit der bisherigen Gebührentabelle? Lieber Gruß und danke für eure kompetente Hilfe
Feldhamster
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#5

09.01.2021, 19:03

Ja, der Auftrag muss nach dem 01.01.2021 erteilt worden sein für die Tätigkeit, die abgerechnet werden soll.
Judy 2020
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#6

20.02.2021, 13:57

Danke Feldhamster für deine Info!
Lieber Gruß von Judy
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