Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe, ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest und nun ein ruhiges Arbeiten zwischen den Jahren.
Ich habe hier eine Sache, in der mir die Rechtspflegerin die Festsetzung von "Auslagen" versagt, weil diese erst nach der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren entstanden sind. Konkret: der Kostenfestsetzungsantrag konnte nicht zugestellt werden, die Anschrift wurde ermittelt und anschließend gebeten, den KFA entsprechend um die Kosten der EMA zu ergänzen.
In meiner vorhandenen Kommentierung habe ich unter § 91 und § 104 ZPO nichts Passendes dazu gefunden.
Hat jemand Erfahrungswerte/Tipps für mich?
Danke & LG
mcdreamy
nach Kostengrundentscheidung entstandene Auslagen
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Schau mal im Baumbach/Lauterbach u.a. Da steht bei § 104 Rn. 20 etwas über die Kosten des Festsetzungsverfahrens einschließlich der Kosten für Zustellung etc
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung