Auslagen mehrere Gerichtstermine

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Refa-99
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#1

24.12.2020, 13:26

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich erreiche heute noch jemanden. :kopfkratz

Einer unserer RA hatte an einem Tag am gleichen Gericht zwei Verhandlungen und ich soll das jetzt abrechnen. Ich hab schon die Vorbemerkung 7 Abs. 3 zum RVG gefunden, aber bin mir unsicher.

Angenommen, jede Verhandlung einzeln wäre unter vier Stunden Abwesenheit gewesen und zusammen sind es 4-8. Ich würde jetzt also die Nr. 7005 mit 4-8 abrechnen und dazu die Fahrtkosten. Weil beide zusammen gleichrangig sind (also gleiche Fahrtkosten und gleiche Abwesenheitspauschale), teile ich das Ergebnis dann durch 2 und stelle jedem die Hälfte in Rechnung. Stimmt das so?

Und wenn er vom ersten Termin zum zweiten an ein anderes Gericht gefahren wäre, würde ich einfach alle drei Kilometerpauschalen zusammennehmen und dann wieder durch 2 teilen?

Danke euch und allen frohe Weihnachten!
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Refa-99
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#2

24.12.2020, 13:39

Und kleine Ergänzung: wenn das so stimmt, wie schreibe ich das dann richtig in die Rechnung?

Mein Vorschlag:
Nr. 7005 RVG (0-4): 25 EUR
Nr. 7003 RVG angenommen 50 km: 15 EUR
Begrenzt durch Vorbemerkung 7 Abs. 3 (40+15)/2: 27,50 EUR
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Refa-99
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#3

07.01.2021, 12:27

:schieb
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#4

07.01.2021, 13:27

Ja, alles richtig.
Refa-99
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#5

07.01.2021, 15:13

Super, danke!
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