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Außergerihtliche Einigung

Verfasst: 21.12.2020, 13:28
von grete
Hallo,

ich soll außergerichtlich einen Vergleich abrechnen. Ich bin keine REfa und mache das nur manchmal. Stimmt das

1,3 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
1,0 Einigungsgebühr

??? DANKE für Eure Hilfe

EILT

Re: Außergerihtliche Einigung

Verfasst: 21.12.2020, 14:10
von sh161
Die 1,0 (ich nehme an, du meinst die 1003) fällt außergerichtlich nicht an.

Re: Außergerihtliche Einigung

Verfasst: 21.12.2020, 15:15
von Refa-99
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen. Schau mal hier
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... -vergleich

Re: Außergerihtliche Einigung

Verfasst: 22.12.2020, 10:44
von Anahid
Refa-99 hat geschrieben:
21.12.2020, 15:15
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen.
Vorgerichtlich kann nie eine Termingebühr in Betracht kommen. Ein gerichtliches Verfahren muss auf jeden Fall anhängig sein, damit es eine Termingebühr gibt.

Re: Außergerihtliche Einigung

Verfasst: 22.12.2020, 13:14
von Refa-99
Anahid hat geschrieben:
22.12.2020, 10:44
Refa-99 hat geschrieben:
21.12.2020, 15:15
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen.
Vorgerichtlich kann nie eine Termingebühr in Betracht kommen. Ein gerichtliches Verfahren muss auf jeden Fall anhängig sein, damit es eine Termingebühr gibt.
Oh natürlich nicht. :patsch Da stand ich gestern irgendwie auf dem Schlauch