Außergerihtliche Einigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

21.12.2020, 13:28

Hallo,

ich soll außergerichtlich einen Vergleich abrechnen. Ich bin keine REfa und mache das nur manchmal. Stimmt das

1,3 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
1,0 Einigungsgebühr

??? DANKE für Eure Hilfe

EILT
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sh161
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#2

21.12.2020, 14:10

Die 1,0 (ich nehme an, du meinst die 1003) fällt außergerichtlich nicht an.
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Refa-99
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#3

21.12.2020, 15:15

Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen. Schau mal hier
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... -vergleich
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4

22.12.2020, 10:44

Refa-99 hat geschrieben:
21.12.2020, 15:15
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen.
Vorgerichtlich kann nie eine Termingebühr in Betracht kommen. Ein gerichtliches Verfahren muss auf jeden Fall anhängig sein, damit es eine Termingebühr gibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Refa-99
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#5

22.12.2020, 13:14

Anahid hat geschrieben:
22.12.2020, 10:44
Refa-99 hat geschrieben:
21.12.2020, 15:15
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen.
Vorgerichtlich kann nie eine Termingebühr in Betracht kommen. Ein gerichtliches Verfahren muss auf jeden Fall anhängig sein, damit es eine Termingebühr gibt.
Oh natürlich nicht. :patsch Da stand ich gestern irgendwie auf dem Schlauch
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