Frage bzgl. KFA/KFB bei Klage, Widerklage. Sonstige Besonderheit: Beklagte hat PKH vollumfänglich ohne Raten.
Im Urteil lautet die Kostenentscheidung wie folgt:
Streitwert: 2300, 00 €
Gerichtskosten: 3% der Kläger, 88% die Beklagte, 9% Drittwiderbeklagte gesamtschuldnerisch mit Kläger
Kosten des Klägers: 12% der Kläger, 88% die Beklagte
Kosten der Drittwiderbeklagten: 17% Drittwiderbeklagte, 83% Beklagte
Kosten der Beklagten: 88% Beklagte, 3% Kläger, 9% Drittwiderbeklagte gesamtschuldnerisch mit Kläger
Frage nun, wie sieht die Quotelung im KFB aus? Nachdem die Formulierung nicht "von den Kosten des Rechtsstreits trägt..." heißt stellt sich mir die Frage, ob die Kosten des Klägers, der Drittwiderbeklagten und der Beklagten jeweils extra gequotelt werden also Kosten des Klägers= x hiervon 88% = y - Beklagte muss y erstatten
ODER
ob die Gebühren jeweils gegenüber gestellt werden, z. B. Kosten des Klägers = x, Kosten der Beklagten = y, zusammen xy, hiervon 12%, abzgl x = Erstattungsbetrag durch Beklagte.
Kann jemand kurzfristig helfen? gleich schon einmal.
KFB bei Klage, Widerklage
- Anahid
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Also zwei KFB müssen hier auf jeden Fall ergehen; einmal zugunsten des Klägers und einmal zugunsten des Drittwiderbeklagten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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So wie ich den geschilderten Sachverhalt verstanden habe, muss hier nach Maßgabe des § 106 ZPO ein einheitlicher KFB ergehen.
Aber wo liegt jetzt für Dich das Problem? Du meldest die Kosten Eurer Mandantschaft an und den Rest erledigt das Gericht.
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"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)