Abrechnung Sozialrecht
Verfasst: 16.12.2020, 13:20
Hallo zusammen,
habe hier eine sozialgerichtliche Akte zum Abrechnen und bin mir jedoch nicht ganz sicher.
Waren außergerichtlich in dem Verfahren tätig und es wurde sodann Klage eingereicht. Nunmehr hat die Gegenseite einen Vergleich angeboten, welcher angenommen wurde.
Die Gegenseite übernimmt auch die Verfahrenskosten.
Meine Abrechnung wäre nunmehr:
Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 14 RVG, Nr. 2302 Satz 1 Nr. 1 VV RVG 300,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Sozialgericht § 14 RVG,Nr. 3102 VV RVG 300,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -150,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Einigungsgebühr § 14 RVG, Nrn. 1006, 1005 VV RVG 300,00 €
zzgl.Auslagen + MwSt
Ist das so korrekt?
habe hier eine sozialgerichtliche Akte zum Abrechnen und bin mir jedoch nicht ganz sicher.
Waren außergerichtlich in dem Verfahren tätig und es wurde sodann Klage eingereicht. Nunmehr hat die Gegenseite einen Vergleich angeboten, welcher angenommen wurde.
Die Gegenseite übernimmt auch die Verfahrenskosten.
Meine Abrechnung wäre nunmehr:
Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 14 RVG, Nr. 2302 Satz 1 Nr. 1 VV RVG 300,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Sozialgericht § 14 RVG,Nr. 3102 VV RVG 300,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG -150,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Einigungsgebühr § 14 RVG, Nrn. 1006, 1005 VV RVG 300,00 €
zzgl.Auslagen + MwSt
Ist das so korrekt?