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Einigungsgebühr Ratenzahlung

Verfasst: 16.12.2020, 09:41
von Lanalana
Ihr Lieben,

wir haben außergerichtlich für unseren Mandanten eine Ratenzahlungsvereinbarung erwirkt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich hierfür eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen.
Wird sie auf die Geschäftsgebühr angerechnet?
also 1,3 Geschäftsgebühr + 1,5 Einigungsgebühr+Auslagen?

Ich bin da planlos, danke für eure Hilfe!!!

Re: Einigungsgebühr Ratenzahlung

Verfasst: 16.12.2020, 10:11
von Anahid
Wie kommst Du darauf, dass eine Einigungsgebühr auf eine Geschäftsgebühr angerechnet werden könnte?

Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung.

Re: Einigungsgebühr Ratenzahlung

Verfasst: 16.12.2020, 10:18
von Refa-99
Anahid hat geschrieben:
16.12.2020, 10:11
Wie kommst Du darauf, dass eine Einigungsgebühr auf eine Geschäftsgebühr angerechnet werden könnte?

Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung.
:zustimm als Ergänzung: das mit den 20% Streitwert steht in § 31b RVG

Re: Einigungsgebühr Ratenzahlung

Verfasst: 16.12.2020, 11:39
von Lanalana
Prima, vielen Dank! Ich weiß auch nicht, wie und wann ich mir das so mit der Anrechnung gemerkt hatte, erschien mir auch falsch :)