Einigungsgebühr Ratenzahlung
Verfasst: 16.12.2020, 09:41
Ihr Lieben,
wir haben außergerichtlich für unseren Mandanten eine Ratenzahlungsvereinbarung erwirkt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich hierfür eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen.
Wird sie auf die Geschäftsgebühr angerechnet?
also 1,3 Geschäftsgebühr + 1,5 Einigungsgebühr+Auslagen?
Ich bin da planlos, danke für eure Hilfe!!!
wir haben außergerichtlich für unseren Mandanten eine Ratenzahlungsvereinbarung erwirkt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich hierfür eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen.
Wird sie auf die Geschäftsgebühr angerechnet?
also 1,3 Geschäftsgebühr + 1,5 Einigungsgebühr+Auslagen?
Ich bin da planlos, danke für eure Hilfe!!!