Abrechnung Schuldenbereinigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

16.12.2020, 09:10

Guten Morgen,

ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Wir waren für unseren Mandanten in einem Schuldenregulierungsverfahren tätig. Der Gegner hat sich verpflichtet, die Einigungsgebühr zu übernehmen und ich soll nun eine Kostenrechnung an diesen schicken. Meine Frage ist aber, darf ich nur eine Einigungsgebühr berechnen? Ich dachte, diese darf nicht alleine abgerechnet werden. :kopfkratz

:thx und LG
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#2

16.12.2020, 09:15

Wolke187 hat geschrieben:
16.12.2020, 09:10
Meine Frage ist aber, darf ich nur eine Einigungsgebühr berechnen?
Nein, darfst du nicht. Diese Gebühr kann nie allein stehen. Dazu gehört immer eine "Betriebsgebühr" wie z. B. die GG oder eine VG. Sofern du eine GG abrechnen kannst, besteht immerhin die Möglichkeit, unter der Mittelgebühr zu berechnen.
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#3

16.12.2020, 10:23

Du kannst aber dem Gegner eine BErechnung ausschließlich der EG schicken. Eine Rechnung erhält er sowieso nicht, allenfalls eine Kopie der Rechnung, die an den Mandanten geht.
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