Guten Morgen!
Ich habe selten eine Sozialrechtssache auf dem Tisch. Nunmehr soll ich eine abrechnen. Sachverhalt:
- Anhörung von Dt. Rentenversicherung
- Akteneinsicht beantragt
- Stellungnahme zu Anhörung
- Bescheid Dt. Rentenversicherung
- Widerspruch gegen Bescheid
- Widerspruchsbescheid
- Klage
- Klagebegründung
- Klageerwiderung
- Zustimmung Entscheidung im schriftlichen Verahren gem. § 105 SGG
- Gerichtsbescheid (Klageabweisung)
Was rechne ich jetzt ab?
Ich würde zumindest die GG 2302 und die VG 3102 abrechnen. Das ist bestimmt nicht alles (zumindest sagt mir das mein Bauchgefühl).
Sozialsache abrechnen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also mir springt da auf Anhieb eine zweite GG Nr. 2302 VV RVG und eine TG Nr. 3106 VV RVG ins Auge.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Ihr seid im Vorverfahren tätig gewesen = 2300. Ihr habt Widerspruch eingelegt = weiter 2300 - Achtung! Anrechnung!
Ihr habt der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt, also treten die Voraussetzungen des 3106 ein (genau genommen Nr. 3106 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG i.V.m. Abs. 2).
Ihr habt der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt, also treten die Voraussetzungen des 3106 ein (genau genommen Nr. 3106 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG i.V.m. Abs. 2).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.