Termingebühr im Berufungsverfahren
Verfasst: 16.12.2020, 08:34
Hallo
Ich habe nochmal eine Frage zu der Termingebühr im Berufungsverfahren.
Wir waren natürlich zunächst in der I. Instanz tätig. Nachdem von beiden Parteien fast zeitgleich Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde, wurden im Laufe des Berufungsverfahrens außergerichtliche Vergleichsverhandlungen geführt. Diese sind jedoch gescheitert. Beide Parteien (also wir und die Gegenseite) haben die Berfugung gegen das Urteil dennoch zurückgenommen.
Ich habe mal gelesen, dass der RA dennoch die TG abrechnen kann, wenn er sich um außergerichtliche Vergleichsverhandlungen bemüht, auch wenn diese scheitern.
Das Berufungsgericht hat zwei Beschlüsse erlassen und zwar, dass Beklagter und Kläger das Rechtsmittel der Berufung verloren haben gem. § 516 Abs. 3 ZPO und die Kosten des Berufungsverfahrens sind quotal zu tragen.
Ich habe nochmal eine Frage zu der Termingebühr im Berufungsverfahren.
Wir waren natürlich zunächst in der I. Instanz tätig. Nachdem von beiden Parteien fast zeitgleich Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde, wurden im Laufe des Berufungsverfahrens außergerichtliche Vergleichsverhandlungen geführt. Diese sind jedoch gescheitert. Beide Parteien (also wir und die Gegenseite) haben die Berfugung gegen das Urteil dennoch zurückgenommen.
Ich habe mal gelesen, dass der RA dennoch die TG abrechnen kann, wenn er sich um außergerichtliche Vergleichsverhandlungen bemüht, auch wenn diese scheitern.
Das Berufungsgericht hat zwei Beschlüsse erlassen und zwar, dass Beklagter und Kläger das Rechtsmittel der Berufung verloren haben gem. § 516 Abs. 3 ZPO und die Kosten des Berufungsverfahrens sind quotal zu tragen.