Streitwert bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GLinux
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#1

15.12.2020, 11:14

Moin,

wir haben im Verwaltungsverfahren einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Kann mir bitte jemand verraten, welcher Streitwert da anzusetzen ist? Es gibt da Gerüchte von zwischen 10 % und 50 % des Streitwerts des Widerspruchsverfahrens.

Danke!
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icerose
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#2

15.12.2020, 13:24

ich finde diese Meinung gut.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20398.html
Ist schön mittendrin. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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