Hallo zusammen,
ich muss eine abgeschlossene Angelegenheit abrechnen.
Wir haben 2 Mandanten in einem Verfahren wg. Schmerzensgeld vertreten.
Mandant 1 hat PKH bekommen, Mdt. 2 nicht.
Mandant 1 muss keine Kosten bezahlen, Klage wurde in seinem Fall abgewiesen.
Mandant 2 muss Schmerzensgeld und vorger. Kosten der Gegenseite erstatten.
Die Kosten wurden gequotelt 85 % Gegner, 15 % unser Mandant 2.
Wie rechne ich jetzt ab.
PKH für Mandant 1 und Kostenausgleichung Mandant 2?