PKH-Abrechnung und Kostenausgleichung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

14.12.2020, 17:18

Hallo zusammen,
ich muss eine abgeschlossene Angelegenheit abrechnen.
Wir haben 2 Mandanten in einem Verfahren wg. Schmerzensgeld vertreten.
Mandant 1 hat PKH bekommen, Mdt. 2 nicht.
Mandant 1 muss keine Kosten bezahlen, Klage wurde in seinem Fall abgewiesen.
Mandant 2 muss Schmerzensgeld und vorger. Kosten der Gegenseite erstatten.
Die Kosten wurden gequotelt 85 % Gegner, 15 % unser Mandant 2.

Wie rechne ich jetzt ab.
PKH für Mandant 1 und Kostenausgleichung Mandant 2?
Viele Grüße
Bärbel
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