Helft mir doch mal bitte vom Schlauch runter:
Wir haben für die Mandantin PKH für das ZV-Verfahren beantragt. PKH wurde bewilligt, aber nur der GVZ beigeordnet, nicht wir als RA.
Wenn ich nun dagegen in die sofortige Beschwerde gehen möchte, richtet sich der Wert dann nach der "Hauptsache", also des zu vollstreckenden Betrages oder nach den dadurch entstehenden Gebühren?
Ich soll der Mandantin aufzeigen, welche Kosten ggf. auf sie zukommen.