Beschwerde gegen PKH-Ablehnung im ZV-Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sh161
Kennt alle Akten auswendig
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#1

14.12.2020, 15:10

Helft mir doch mal bitte vom Schlauch runter: :oops:

Wir haben für die Mandantin PKH für das ZV-Verfahren beantragt. PKH wurde bewilligt, aber nur der GVZ beigeordnet, nicht wir als RA.
Wenn ich nun dagegen in die sofortige Beschwerde gehen möchte, richtet sich der Wert dann nach der "Hauptsache", also des zu vollstreckenden Betrages oder nach den dadurch entstehenden Gebühren? :kopfkratz

Ich soll der Mandantin aufzeigen, welche Kosten ggf. auf sie zukommen.
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.12.2020, 09:06

Meiner Meinung nach ist es der Wert der "Hauptsache".
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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