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KFG mit § 91a ZPO als Entscheidung

Verfasst: 14.12.2020, 13:45
von BüroBüro
Hallo zusammen,
ich möchte mich nur nochmal vergewissern, mein Chef bringt mich gerade etwas durcheinander :patsch
Ich muss Kostenfestsetzung (Gegner hat Kosten zu tragen) beantragen, habe einen Beschluss vorliegen, Kostenentscheidung beruht auf § 91a ZPO. Außergerichtlich wurde sich mit der gegnerischen Versicherung (Unfallsache) geeinigt, dass diese nur doch 1/3 des Schadens zahlt. Wir haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Ich kann doch hier lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr plus die Gerichtskosten festsetzen lassen oder :kopfkratz

Re: KFG mit § 91a ZPO als Entscheidung

Verfasst: 14.12.2020, 14:38
von icerose
Ja, wenn tatsächlich keine TG angefallen ist.