Befangenheitsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA Nik
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#1

11.12.2020, 16:59

Befangenheitsantrag

Was kann man denn für einen Befangenheitsantrag abrechnen?
Soweit ich das gelesen habe gibt es Meinungen, das ist so Vorbereitungshandlungen zählt und somit nicht gesondert abzurechnen ist?!
Und wenn man gegen die Entscheidung dann noch zusätzlich sofortige Beschwerde einreicht, kann man das wenigstens abrechnen?
Feldhamster
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#2

12.12.2020, 18:40

Strafrecht? Zivilrecht? Sozialrecht? Anderes Rechtsgebiet?
RA Nik
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#3

13.12.2020, 00:31

Zivilrecht und Owi
Feldhamster
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#4

13.12.2020, 17:30

§ 19 I Nr. 3 RVG
D.h. im Zivilrecht ist der Befangenheitsantrag mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Im OWi-Recht gehört er auch zur Verfahrensgebühr, nur da hast du ja den Bemessungsspielraum nach den Kriterien des § 14 RVG bgzl. der Höhe der Verfahrensgebühr.
RA Nik
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#5

14.12.2020, 10:22

Aber die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrag müsste noch gesondert abzurechnen sein?
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#6

14.12.2020, 10:58

Versuchst Du eigentlich auch, Deine Probleme selbst zu lösen oder lässt Du Dir hier bequem und kostengünstig alles vorbeten? Ein Blick in die Idiotenwiese des Kommentars, eine Seite aufschlagen und schon hast Du die Lösung Deines Problems. Das dauert keine 2 Minuten. Nachdem Du Dir ja schon die qualifizierte ReNo sparst hoffe ich, dass Du an der notwendigen Literatur nicht sparst.
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RA Nik
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#7

14.12.2020, 21:46

Hast du dir mal meinen ursprünglichen Beitrag durchgelesen? Schreibst du nur um Ärger zu machen?
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#8

15.12.2020, 09:51

RA Nik hat geschrieben:
14.12.2020, 21:46
Hast du dir mal meinen ursprünglichen Beitrag durchgelesen?
Du meinst Deinen - wie immer - unvollständigen Sachverhalt? Wie heißt es so schön? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Auch unter Berücksichtigung Deines Eingangsposts hättest Du Dein Problem innerhalb von 2 Minuten lösen können.
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Anahid
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#9

15.12.2020, 14:17

Finde ich nicht zielführend und auch nicht ganz richtig. Wenn es danach geht, sind hier viele Beiträge völlig unnötig, da einiges innerhalb von 2 Minuten durch das Gesetz beantwortet werden könnte. Diese Leute werden nicht angefahren, sondern denen wird geholfen und nur weil Nik Rechtsanwalt ist sollen da jetzt ganz andere Regeln gelten? Auch der Hinweis auf die wohl fehlende Fachkraft ist nicht zielführend. Schonmal gehört, dass es mehr als genug Anwälte gibt, die sich keine Fachkraft leisten können? Und was ist besser - eine Fachkraft einzustellen zum Mindestlohn und die dann auch noch Überstunden machen zu lassen etc. oder sich einzugestehen, dass man einer Fachkraft kein angemessenes Gehalt zahlen kann und daher versucht sich selbst durchzubeißen bis der Laden besser läuft? Wir wissen nicht, ob das bei Nik so ist - wir wissen aber auch das Gegenteil nicht. Von daher finde ich die ständigen Anfeindungen mehr als fehl am Platz. Er hat sich Gedanken gemacht (das ist mehr, als sich hier einige Kollegen und Kolleginnen machen), das hat er oben auch geschrieben und er hat dennoch eine Frage. Wenn man die nicht beantworten will, dann lässt man es. Aber dieses Anfeinden ist mit Sicherheit auch nicht der richtige Weg. Sorry Goali, Du weißt, dass ich ansonsten voll und ganz hinter Dir stehe.

Und nein, ich stimme auch nicht mit allem überein was Nik macht. Aber wenns mir zuviel wird, antworte ich halt nicht mehr; das hat er schon erfahren müssen.
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Anahid
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#10

15.12.2020, 14:24

Edit (was leider nicht mehr geht):

Aber:

Auch Dir Nik ist zuzutrauen, die Forensuche zu benutzen. Das halte ich auch Kolleginnen und Kollegen vor. Und dann findet man unter anderem den Beitrag.
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