Im Frühjahr 2019 habe ich einen ZV-Auftrag erteilt und auch mit dem Mandanten abgerechnet - natürlich mit 19 %.
Jetzt ist die Sache im Rahmen der Ratenzahlung des Schuldners über den Gerichtsvollzieher abgeschlossen.
Muss ich die Rechnung an den Mandanten nun auf 16 % korrigieren?
auch mal Umsatzsteuer
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Meiner Meinung nach nein. Ratenzahlung kann ja nicht die Fälligkeit der Gebühr des Anwalts "verschieben".
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.