auch mal Umsatzsteuer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sh161
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#1

11.12.2020, 10:37

Im Frühjahr 2019 habe ich einen ZV-Auftrag erteilt und auch mit dem Mandanten abgerechnet - natürlich mit 19 %.
Jetzt ist die Sache im Rahmen der Ratenzahlung des Schuldners über den Gerichtsvollzieher abgeschlossen.
Muss ich die Rechnung an den Mandanten nun auf 16 % korrigieren? :kopfkratz
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sh161
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#2

14.12.2020, 10:35

*schubs*
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Anahid
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#3

14.12.2020, 12:23

Meiner Meinung nach nein. Ratenzahlung kann ja nicht die Fälligkeit der Gebühr des Anwalts "verschieben".
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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sh161
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#4

14.12.2020, 12:24

Danke, das deckt sich mit meiner Meinung.
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