Anrechnung Geschäftsgebühr bei gerichtl. Vergleich
Verfasst: 11.12.2020, 09:16
Hallo zusammen:
Wir haben Klage eingereicht und u. a. die vorgerichtlichen Anwaltskosten gefordert. Das Verfahren endete mit Vergleich zur Zahlung eines Betrages X: "... damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche gegeneinander abgegolten ..."
Es gab eine Kostenquote. Im Kostenausgleichungsverfahren habe ich nun keine Anrechnung der GG vorgenommen, da diese nicht tituliert ist. Die Beklagtenseite meint nun, dass sehr wohl eine Anrechnung zu erfolgen hat, weil "alle streitgegenständlichen Ansprüche" - somit auch die zunächst eingeklagte GG - mit dem Vgl. abgegolten wurden.
Ich bin mir hier jetzt unsicher!
Wir haben Klage eingereicht und u. a. die vorgerichtlichen Anwaltskosten gefordert. Das Verfahren endete mit Vergleich zur Zahlung eines Betrages X: "... damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche gegeneinander abgegolten ..."
Es gab eine Kostenquote. Im Kostenausgleichungsverfahren habe ich nun keine Anrechnung der GG vorgenommen, da diese nicht tituliert ist. Die Beklagtenseite meint nun, dass sehr wohl eine Anrechnung zu erfolgen hat, weil "alle streitgegenständlichen Ansprüche" - somit auch die zunächst eingeklagte GG - mit dem Vgl. abgegolten wurden.
Ich bin mir hier jetzt unsicher!